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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Allgemeines
    1. Verwender

      Verwender dieser AGB im Onlineshop anschlagmittel-online.com ist die Firma TRANSPROTEC GMBH, GESCHÄFTSFÜHRERIN ULRIKE MEYER-FROH, CARL-BACKHAUS-STR. 8, 22926 AHRENSBURG, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE259000964, Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 105442, Telefon: 04102 7789-600, Telefax: 04102 7789-666, E-Mail: info@anschlagmittel-online.com (im Folgenden: transprotec).

    2. Geltung der AGB

      1. Diese AGB gelten ausschließlich für den Fall, dass auch der Kunde unternehmerisch handelt oder der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht, unabhängig davon, ob sie mit den vorliegenden AGB von transprotec gedanklich unverträglich sind oder die vorliegenden AGB nur ergänzen. Vielmehr gelten ausschließlich die vorliegenden AGB von transprotec unter der Maßgabe, dass keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Die Gültigkeit der transprotec-AGB wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass transprotec in Kenntnis abweichender AGB des Kunden Waren an den Kunden ohne Vorbehalt ausliefert. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
      2. Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen handelt gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch unternehmerisch, wer als natürliche Person, juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft) bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätig wird.
  2. Zustandekommen des Vertrages

    1. Angebot

      Der Kunde gibt ein Kaufangebot gegenüber transprotec ab, indem er die betreffende Ware bei transprotec über die Kaufabwicklung des Onlineshops unter www.anschlagmittel-online.com oder per E-Mail bestellt. Damit erklärt der Kunde verbindlich, die jeweilige Ware erwerben zu wollen.

      An dieses Kaufangebot ist der Kunde 2 Werktage gebunden, sobald transprotec es unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, bei Bestellung per E-Mail durch Passieren der elektronischen Schnittstelle des die Bestellung entgegennehmenden Servers.

      Eine nachträgliche Stornierung der Bestellung hebt das Angebot nicht auf, soweit der Kunde nicht darlegen kann, dass es sich um einen erklärungserheblichen Irrtum handelt.

    2. Angebot

      Der Zugang der Bestellung (also des kundenseitigen Angebots gemäß Ziff. 2.1) wird unverzüglich auf elektronischem Wege (per E-Mail) bestätigt, nachdem die Bestellung von transprotec unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann. Die Abrufbarkeit ist bei elektronischer Bestellung über das Internet nach Passieren der elektronischen Schnittstelle des die Bestellung entgegennehmenden Servers gegeben.

      Die Annahme des kundenseitigen Angebots durch transprotec erfolgt spätestens 2 Tage nach Erhalt des Kaufangebots, und zwar entweder im Rahmen der automatischen Zugangsbestätigung der Bestellung per E-Mail oder aber per gesonderter E-Mail durch den Hinweis „Hiermit nehmen wir Ihr Kaufangebot laut Bestellung vom [Datum] an“. Hat der Kunde 2 Tage nach seiner Bestellung (Kaufangebot) von transprotec noch keine der vorgenannten Erklärungen über die Annahme seines Angebots per E-Mail erhalten, gilt die Bestellung als abgelehnt.

    3. Vertragsvorbehalt

      Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass transprotec – soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn transprotec das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von transprotec über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von transprotec unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden.

    4. Vertragsinhalt; wesentliche Merkmale der Ware

      Der Inhalt des zwischen dem Kunden und transprotec zustande kommenden Vertrages und damit auch die wesentlichen Merkmale der Ware bestimmen sich nach der von transprotec im Onlineshop eingestellten Warenbeschreibung, nach öffentlichen Äußerungen von transprotec oder eines Gehilfen, des Herstellers der Ware (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder eines Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, es sei denn, dass transprotec die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung des Kunden nicht beeinflussen konnte. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und transprotec über den Inhalt des Vertrages oder die Merkmale der Ware gehen der vorstehend geschilderten, anderweitigen Bestimmung des Vertragsinhalts oder der Warenmerkmale vor.

    5. Vertragssprache

      Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

  3. Kaufpreis

    1. Preis, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

      1. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie einer Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren Betrag bei jeder Produktdarstellung gesondert mittels konkreter Kostenangabe oder (im Internet) mittels Link auf eine allgemeine Versandkostenübersicht ausgezeichnet ist. Auf gesonderten Wunsch des Kunden erfolgt eine Absicherung der Lieferung durch eine Transportversicherung. Die Kosten dieser Versicherung trägt der Kunde.
      2. Ist die Lieferung an den Kunden aus Gründen nicht möglich, die transprotec nicht zu vertreten hat (z.B. Abwesenheit trotz vorheriger Terminabsprache; fehlende Möglichkeit der Lieferbarkeit wegen zu großer Abmessungen der Ware trotz deutlicher und verständlicher Angabe der Abmessung in der Artikelbeschreibung), so trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für den erfolglosen Versuch einer Anlieferung.
      3. Abhängig von den individuellen rechtlichen Bedingungen des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, können zusätzlich zum Kaufpreis Einfuhrabgaben anfallen, die vom Käufer zu zahlen sind. Zu den Einfuhrabgaben gehören Zölle, die Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern, wie z.B. Branntwein- oder Tabaksteuer. Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Innerhalb der Europäischen Union sind keine Zollgebühren zu zahlen. transprotec empfiehlt dem Kunden, sich bei der für ihn zuständigen nationalen Zollbehörde über Einfuhrabgaben zu informieren.
      4. Zahlungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei einem Warenwert unter 100,-€ (Netto) berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 30,-€.

    2. Fälligkeit des Kaufpreises / Verzug

      Bei Zahlungsweise „Vorauskasse“ ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Kaufpreis sofort fällig, nachdem transprotec das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages angenommen hat (vgl. Ziff. 2.1). Erfolgt die Annahme durch Auslieferung der Ware, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Ware ein.

    3. Zahlungsweise

      Zur Bezahlung bietet transprotec die Möglichkeit der Zahlung Vorauskasse, Rechnung oder SOFORT Überweisung. Im Einzelfall bestehende weitere Zahlungsweisen teilt transprotec auf Anfrage mit.

      1. SOFORT Ãœberweisung
        Der Kunde kann über das Online-Zahlungssystem „SOFORT Überweisung“ zahlen. Dafür ist keine Registrierung notwendig. Dank der Transaktionsbestätigung kann transprotec die Bestellung des Kunden schneller als üblicherweise bei Vorkasse bearbeiten und die Ware sofort versenden. So funktioniert SOFORT Überweisung: https://www.sofort.com/ger-DE/kaeufer/su/so-funktioniert-sofort-ueberweisung/
      2. Vorkasse (Ãœberweisung)
        Der Kunde erhält von transprotec eine Auftragsbestätigung per E-Mail über die getätigte Bestellung. Dieser E-Mail kann der Kunde die für den Zahlungsverkehr notwendigen Daten entnehmen, um den vorgesehenen Betrag an transprotec zu überweisen. Wichtig ist dabei der Verwendungszweck, der sich aus Bestell- und Kundennummer zusammensetzt ( Bestellung xxx / KdNr xxx ), um eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu gewährleisten. Nach Zahlungseingang wird dem Kunden die Ware unverzüglich zugesendet.

        Unsere Bankdaten:
        Kontoinhaber: transprotec GmbH
        IBAN: DE61 2135 2240 0179 1574 74
        BIC: NOLADE21HOL
        Bank: Sparkasse Holstein
      3. Rechnung
        Ab der zweiten Bestellung und nach positiver Bonitätsprüfung wird dem Kunden eine Zahlung auf Rechnung ermöglicht. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Erhalt der Ware ab Rechnungsdatum.

       

    4. Aufrechnung, Zurückbehaltung

      1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder/und von transprotec anerkannt sind. Ein Gegenanspruch ist entscheidungsreif, wenn die Forderung gerichtlich geltend gemacht worden ist und von dem mit der Sache befassten Gericht als voll bewiesen angesehen wird.
      2. Der Kunde ist zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

  4. Gefahrübergang

    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Sache an das zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmen auf den Kunden über; als Erfüllungsort gilt der Niederlassungsort von transprotec. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet.

  5. Lieferung

    1. Lieferadresse

      Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab dem Zentrallager von transprotec an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Die Lieferadresse kann von der Rechnungsadresse abweichen. Wird keine Lieferadresse angegeben, wird an die Rechnungsadresse geliefert. Auf den Selbstbelieferungsvorbehalt (vgl. 2.2) macht transprotec aufmerksam.

    2. Lieferfristen

      Lieferfristen verlängern sich für die Dauer der Störung bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen (z.B. Streik, Aussperrung) im Betrieb von transprotec oder eines Lieferanten von transprotec, soweit bei Vertragsschluss der Arbeitskampf oder Streik mit seinen Folgen für die Möglichkeit der Vertragserfüllung nicht vorhersehbar oder bereits im Gange war und transprotec die Verpflichtung ohne ausdrückliche Einschränkung eingegangen ist oder keine mögliche Vorsorge getroffen hat, um den Vertrag trotz des bevorstehenden Leistungshindernisses erfüllen zu können. Entsprechendes gilt für eine Verzögerung der Lieferung bei höherer Gewalt.

  6. Eigentumsvorbehalt

    1. Allgemeines

      transprotec behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag schuldrechtlich wie dinglich vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, das einen Rücktritt rechtfertigen würde, insbesondere bei einem entsprechenden Zahlungsverzug, ist transprotec berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch transprotec liegt ein Rücktritt vom Vertrag. transprotec ist nach Rücknahme der Kaufsache zu eigener Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

    2. Pflege / Versicherung

      Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

    3. Benachrichtigungspflicht

      Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde transprotec unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit transprotec Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, transprotec die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall transprotec.

    4. Weiterverkauf

      Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt transprotec jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung an transprotec ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von transprotec, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. transprotec verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann transprotec verlangen, dass der Kunde transprotec die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

    5. Freigabe von Sicherheiten

      transprotec verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der transprotec zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt transprotec.

  7. Gewährleistung

    1. Unsachgemäße Verwendung / Verschleiß

      Die Gewährleistung erfasst nicht Schäden an der Ware, welche durch eine unsachgemäße Verwendung oder infolge normalen Verschleißes durch den Kunden entstanden sind.

    2. Gesetzliche Rechte / Wahlrecht

      Die Gewährleistungsrechte des Kunden für Neuware richten sich nach dem Gesetz mit der Ausnahme, dass das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung in jedem Fall zunächst transprotec zusteht, soweit noch nicht zwei Nachbesserungsversuche von transprotec unternommen worden sind.

    3. Garantien

      transprotec gewährt dem Kunden keine eigene Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 Bürgerliches Gesetzbuch auf die angebotenen Waren. Der Kunde kann der Produktdokumentation entnehmen, ob eine Herstellergarantie besteht, die neben die Gewährleistung von transprotec tritt. Garantieansprüche aus einer Herstellergarantie begründen ein eigenes Rechtsverhältnis zu dem Hersteller und sind direkt diesem gegenüber geltend zu machen.

  8. Haftung

    1. Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit

      transprotec haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer selbst oder eines Vertreters, Erfüllungsgehilfen, Angestellten, Arbeitnehmers oder Mitarbeiters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Vertragsverletzungen, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ist die Haftung auf Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    2. Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

      transprotec haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern transprotec schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Als wesentliche Vertragspflicht gilt jede die Erreichung des Vertragszwecks gefährdende, wesentliche Pflichtverletzung und jede Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    3. Schadenersatz statt der Leistung

      Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von transprotec auch bei fehlgeschlagener Nacherfüllung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    4. Unberührte Ansprüche

      Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    5. Haftungsausschluss

      Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt wird, ist die Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen (auch Aufwendungsersatzansprüche) oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

  9. Verjährung

    Die Verjährungsfrist für nicht ausgeschlossene Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang an der Sache. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferantenregresses von fünf Jahren ab Gefahrübergang an der Sache gemäß §§ 478, 489 bleibt unberührt.

  10. Honorar für Bildnutzung / Widerrechtliche Bildnutzung

    Fotografien, die in Produktbeschreibungen von transprotec Verwendung finden, sind ausnahmslos urheberrechtlich geschützt. Soweit die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an einem Bild ausschließlich bei transprotec liegen, erhält transprotec von einem an der Nutzung des Bildes Interessierten bei einer vorab vertraglich zu vereinbarenden Vervielfältigung, Verbreitung, insbesondere öffentlichen Zugänglichmachung (via Internet) und/oder Verän-derung dieses Bildes ein Nutzungshonorar. Dieses beträgt, soweit etwas anderes nicht vereinbart ist, für Einblendungen im Internet, Intranet, Webdesign, Bannerwerbung, Onlineshop (Werbung/PR/Corporate Publishing):

    • für eine Nutzungsdauer von bis zu 1 Woche bei einer Einblendung in einer Bannerwerbung 180,00 EUR, auf einer Homepage (Startseite) 90,00 EUR und einer Unterseite 60,00 EUR,
    • für eine Nutzungsdauer von bis zu 1 Monat bei einer Einblendung in einer Bannerwerbung 300,00 EUR, auf einer Homepage (Startseite) 150,00 EUR und einer Unterseite 100,00 EUR,
    • für eine Nutzungsdauer von bis zu 3 Monaten bei einer Einblendung in einer Bannerwerbung 450,00 EUR, auf einer Homepage (Startseite) 225,00 EUR und einer Unterseite 150,00 EUR,
    • für eine Nutzungsdauer von bis zu 6 Monaten bei einer Einblendung in einer Bannerwerbung 540,00 EUR, auf einer Homepage (Startseite) 270,00 EUR und einer Unterseite 180,00 EUR,
    • für eine Nutzungsdauer von bis zu 1 Jahr bei einer Einblendung in einer Bannerwerbung 930,00 EUR, auf einer Homepage (Startseite) 465,00 EUR und einer Unterseite 310,00 EUR.

    Die Honorarangaben sind in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, und immer bezogen auf ein einzelnes Bild zu verstehen. Bei einer Nutzungsdauer-Verlängerung ist ein Zuschlag von 50% je zusätzlichem Zeitintervall zu berechnen. Bei einer Nutzung des Bildes in einem Onlineshop sind vorstehende Euro-Beträge zuzüglich eines Aufschlags von 50 % zu verstehen.

    Bei rechtswidriger Vervielfältigung, Verbreitung, insbesondere öffentlicher Zugänglichmachung (via Internet) und/oder Veränderung eines Bildes erhält transprotec von einem gewerblich handelnden Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. Dem unberechtigten Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, das transprotec ein Schaden nicht oder in der Höhe wesentlich niedriger als vorgenannte Pauschale entstanden ist.

  11. Schlussbestimmungen

    1. Salvatorische Klausel

      Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

    2. Gerichtsstand

      Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von transprotec zuständig ist. transprotec ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

    3. Geltendes Recht

      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

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