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FAQs über Anschlagmittel

Haben Rundschlingen ein Ablaufdatum?

Rundschlingen verfügen zunächst grundsätzlich über kein Ablaufdatum. Moderne Rundschlingen werden aus hochwertigen UV- und wärmestabilisierten Materialien gefertigt. In der DIN EN 1492-1 ist eine Aussage über die Ablagereife von Rundschlingen entfernt worden. In der DGUV Information 209-013 wird allerdings empfohlen, Rundschlingen sowie auch Hebebänder spätestens nach sechs Jahren ausgehend von dem auf dem Etikett angegebenen Herstelungsdatum abzulegen.

Müssen Lastaufnahmemittel vor der ersten Inbetriebnahme abgenommen werden?

Lastaufnahmemittel müssen grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme einer Prüfung bzw. Erstabnahme unterzogen werden. Diese Abnahme kann durch eine befähigte Person (bzw. Sachkundigen) durchgeführt werden.

Was ist Vorrecken bzw. Vorstrecken?

Unter den Begriffen „vorrecken“ bzw. „Vorstrecken“ wird das Belasten eines Anschlagmittels vor der Inbetriebnahme bzw. ersten Verwendung verstanden. Mit den Vorrecken bzw. Vorstrecken wird bereits vor Inbetriebnahme die maximal bleibende Dehnung des Anschlagmittels angestrebt, welches sich eigentlich ohne dieses Vorgang erst im laufenden Betrieb ergibt.

Sollen die Zurrgurt-Ratschen geschmiert werden?

Zunächst ist grundsätzlich zu vermeiden, dass Lösungsmittel, Fette, Öle bzw. jegliche Schmiermittel an die Zurrgurte gelangen. Aus diesem Grund sollten die Schmierstoffe auch nicht auf die Gurtauflagen der Ratschen aufgebracht werden. Zur Wartung der Zurrgurte gehört die regelmäßige Reinigung; in diesem Zusammenhang können die Zahnräder mit handelsüblichem Mehrzweckfett geschmiert werden.

Müssen Lastaufnahmemittel bei einem festen Einbau in einer Kläranlage gesondert geprüft werden?

Sind Lastaufnahmemittel fest in Krananlagen verbaut, so hat die Erstabnahme durch einen Sachverständigen (bspw. zertifizierte Sachverständige der Gütegemeinschaft Kranservice (GKS))zu erfolgen. Die wiederkehrenden Prüfungen (min. einmal jährlich) können durch befähigte Personen (Sachkundige), die über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen, durchgeführt werden.

Was sind H-Stempel?

Mit den sogenannten H-Stempeln wurden in Deutschland seit den 1930er Jahren Ketten zum Heben gekennzeichnet. Die Hersteller bezogen Ihre Zulassung vom Berufsgenossenschafts-Standort Hannover (heute: Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächentechnik und Anschlagmittel). 2009 wurde das 500. Zertifikat für geprüfte Ketten und Zubehörteile vergeben.

Das "H" steht für hochfest und wird für für Anschlagketten mit Bruchspannungen ab 800 N/mm² (GK 8) und Hebezeugketten mit Bruchspannungen ab 600 N/mm² (GK 6 (GK S)) vergeben. (Ab 1200 N/mm², GK 12, wird ein D-Stempel verwendet.)

Heutzutage ist es vorgeschrieben, dass geprüfte Ketten mit einem Zeichen (z.B. Stempel) versehen werden, welches dem zugehörigen Prüfzeugnis zuzuordnen ist, aus dem der Hersteller hervorgeht. Es muss sich dabei nicht unbedingt um die H-Stempel handeln.

Viele Anwender fordern jedoch auch heutzutage noch die H-Stempel (Prüfstempel), sodass die Hersteller auch weiterhin ihre Ketten, und teilweise auch Anschlagpunkte, mit ihrem H-Stempel kennzeichnen.

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